Um Warteschlangen am Flughafen zu vermeiden und Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Abreise individuell auf der Website Visit Japan Web (https://vjw-lp.digital.go.jp/en/) anzumelden.
Da sich die staatlichen Beschränkungen ständig ändern, empfehlen wir Ihnen, bis zum Tag der Abreise regelmäßig die folgende Website zu konsultieren:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/japansicherheit-213032
Es obliegt dem Reisenden, sich über mögliche Änderungen der Einreiseformalitäten im Zielland zu informieren. Generell sollte der Reisende immer eine Maske und hydroalkoholisches Gel mit sich führen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Fluggesellschaften das Recht vorbehalten, ihre Einreisebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern und zu verschärfen, die strenger sind als die Formalitäten und Vorschriften des Ziellandes. Reisende mit Anschlussflügen sollten sich über die Einreisebestimmungen der Flughäfen, auf denen sie zwischenlanden, informieren.
Bei der Ankunft müssen Reisende einen Reisepass mit sich führen, der noch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Ein Visum ist nur für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten erforderlich. Von japanischen Nichtstaatsbürgern, die in das japanische Hoheitsgebiet einreisen, werden biometrische Daten verlangt (Fingerabdrücke und Porträtfoto). Französische Nichtstaatsbürger oder Doppelstaatsbürger sollten sich an das Konsulat oder die Botschaft des Ziellandes wenden. Minderjährige: Minderjährige Kinder müssen unbedingt einen eigenen Reisepass besitzen. Wir empfehlen dringend, dass Minderjährige, die nicht von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden, eine Kopie ihres Familienstammbuchs mit sich führen. Besondere Formalitäten: Im Rahmen einer Auslandsreise müssen Minderjährige, die in Deutschland wohnen und ohne Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter reisen, zusätzlich zu ihrem Ausweisdokument das Formular „autorisation de sortie de territoire“ mit sich führen: CERFA n°15646*01 zum Herunterladen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/japansicherheit-213032